Das Kaskogutachten
Ihr Recht bei selbstverschuldeten Schäden.
Mit Hilfe eines Kaskogutachtens lassen sich Höhe und Umfang selbst verursachter Schäden im Zuge der Schadensregulierung ermitteln. Versicherungen benötigen bei einem selbstverursachten Unfall oder einem Schaden, für den niemand schuldig gemacht werden kann, ein Kaskogutachten, um die Höhe des Schadens zu beurteilen. Um ein Kaskogutachten erstellen zu lassen, benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Teil- bzw. Vollkasko Versicherung.
Anders als ein Haftpflicht- oder Schadensgutachten, gibt ein Kaskogutachten Aufschluss über die Höhe eines Schadens an einem Fahrzeug, der vom Fahrer selber oder ohne Einwirkung eines weiteren Beteiligten verursacht wurde. Bei einem Kaskogutachten ist der Unfallverursacher gleichzeitig der Unfallgeschädigte. Ein Kaskoschaden entsteht nicht nur durch einen Autounfall, dieser kann auch durch Unfälle mit Wildtieren, durch Hagel, Sturm oder Überschwemmung eintreten.
Bei einem Kaskogutachten wird in Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden. Ähnlich wie bei einem Schadensgutachten wird einem Gutachter Ihrer Wahl oder der Wahl Ihrer Versicherung zunächst den Unfallhergang geschildert. Im Anschluss prüft dieser die Schäden am Fahrzeug entweder bei Ihnen vor Ort oder in einer entsprechenden Werkstatt. Es werden Fotos und Dokumentationen angefertigt. Bereits vorhandene Fotos sollten Sie dem Gutachter immer zur Verfügung stellen. Wir raten Ihnen grundsätzlich dazu, sofern es möglich ist noch am Unfallort Fotos zu schießen, da diese zur Beweissicherung und Unterstützung ihrer Schilderung des Unfallhergangs dienen.
Weiterhin sind folgende Punkte in einem Kaskogutachten benannt: Reparaturkosten, Stundenverrechnungssätze, Kosten für Ersatzteile, Nebenkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Verbringungskosten, Nutzungsausfallentschädigung und mögliche Wertminderung.
Diese Punkte sind identisch zu den im Schadens- oder Haftpflichtgutachten genannten Faktoren. Beachten Sie, dass lediglich der Kostenträger, der Verursacher und die Unfallschäden nicht identisch sind.
Ein Kaskofall wird im Gegensatz zu einem Haftpflichtfall in der Regel selber bezahlt oder über die eigene Versicherung abgerechnet, da er durch eigenes Verschulden verursacht wurde. Der Inhaber des beschädigten Fahrzeuges wird demnach zur Kasse gebeten. In den meisten Fällen, ohne grob fahrlässiges Handeln, wird Ihr Anteil an Selbstbeteiligung fällig. Die Kosten für einen Mietwagen während der Instandsetzung oder eine Wertminderung werden in der Regel nicht von der Versicherung gezahlt. Sie müssen nach einem Kaskoschaden in jedem Fall den Anweisungen Ihrer Versicherung folgen.
Eine Ausnahme sind Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Im Kaskofall wird dieser Schaden von der Versicherung behoben. Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese bei Vandalismus, Diebstahl oder weiteren Delikten ohne direkte Anteilnahme in Anspruch genommen. Sie zahlen für einen Schaden in egal welcher Höhe Ihren Anteil an Selbstbeteiligung, den Rest übernimmt Ihre Versicherung.
Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Schäden können sein: selbstverschuldeter Unfall, Unfall mit Wildtieren, Glasbruchschäden, Diebstahlschäden, Einbruch, Fahrerflucht oder Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.).
Im Kaskoschadenfall müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen.
Bitte klären Sie im Kasko-Schadensfall bereits vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz-Sachverständigen/Gutachter. Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Kfz-Gutachter Ihrer Wahl nicht übernommen werden, schickt Ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter. Nach Erstellung des Gutachtens durch Ihre Versicherung, haben Sie die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz-Gutachten Ihrer Versicherung durch unsere Kfz-Gutachter von auto-gutachten.net überprüfen zu lassen. Die Kosten für eine Überprüfung tragen Sie allerdings immer selbst. Kommt es zu Differenzen, raten wir zu einer Rechtsberatung.
Sie können sich den Betrag des Kasko-Gutachtens auch auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Gerade bei Bagatellschäden ist eine fiktive Abrechnung beliebt. Besitzen Sie ein älteres Fahrzeug und eine Delle in einer der Türen stört Sie oder die Weiterfahrt nicht, können Sie sich die Summe ganz einfach auszahlen lassen. Durch ein Gutachten sind Sie in keinem Fall zu einer Reparatur verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen allerdings nach jedem Unfall eine Reparatur, um den Wert Ihres Fahrzeuges zu erhalten.
Unsere Kfz-Gutachter von auto-gutachten.net arbeiten unabhängig von jeder Versicherung und ermöglichen so für Sie oder Ihre Versicherung den Abschluss eines neutralen Gutachtens. Entscheiden Sie sich für einen unserer Kfz-Sachverständiger und erhalten Sie Ihr Gutachten umgehend nach der Prüfung Ihres Fahrzeuges.
Wir arbeiten professionell und dokumentieren jede Beschädigung, um nach einem Unfall den Ursprungszustand Ihres Fahrzeuges wieder herzustellen. Egal ob Wohnmobil, LKW, Transporter, Sportwagen, SUV oder PKW, wir begutachten jedes Auto fachmännisch und erstellen Ihnen ein Kaskogutachten, welches Ihnen und Ihrer Versicherung Aufschluss über sämtliche Unfallsdetails bietet.
Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Gutachten oder dem Stand Ihres Gutachtens an unsere Kfz-Sachverständiger. Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen zu unseren Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.