Das Haftpflichtgutachten
Sichern Sie Ihre Ansprüche nach einem Unfall.
Ein Haftpflicht- oder auch Schadensgutachten ist der schriftlich festgelegte Nachweis über die Beschädigung an einem Auto nach einem Unfall. Die Erstellung eines Gutachtens für ein Fahrzeug ist dann nötig, wenn dieses durch einen anderen Verkehrsteilenehmer ersichtlich beschädigt wurde. Es dient zur Feststellung der Schadensart und der Schadenshöhe. Ein Kfz-Gutachten ist die Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Der Anspruchsteller hat das Recht auf die Ausstellung eines Haftpflichtgutachtens und die Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges, als wäre kein Schadenfall eingetreten.
Neben der Kalkulation für die Kosten der Reparatur, bilden Fotos und schriftliche Dokumentationen, die Berechnung der eventuellen Wertminderung und Teilbereiche der Schadensfeststellung den Umfang eines Haftpflichtgutachtens. Weiterhin finden Sie dort alle Randfakten über das Fahrzeug, sowie über den Halter, Ort und Datum der Besichtigung und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens auch den Wiederbeschaffungs- und/ oder Restwert des Fahrzeuges.
Grundsätzlich besteht nach einem unverschuldeten Autounfall ein Anspruch auf die Prüfung Ihres Fahrzeuges durch einen Kfz-Gutachter. Dieses kann durch einen Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl erstellt werden.
Oft schlägt Ihnen die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter vor, diesen Vorschlag müssen Sie jedoch nicht annehmen. Die gegnerische Versicherung kann jedoch auch nach einem Gutachten durch den Sachverständiger Ihrer Wahl ein weiteres Gutachten einleiten, sofern Beanstandungen entstehen. Auch diese Kosten trägt die Versicherung. Für das Unfallopfer entstehen keine Kosten.
Konsultieren Sie bei einem Unfall die Polizei, um die Schuldfrage noch am Unfallort zu klären, damit bei der späteren Abwicklung keine Probleme oder die Frage nach Erstattung der Kosten auftritt.
Auch das Haftpflichtgutachten muss von der gegnerischen Versicherung bzw. der Versicherung des Unfallverursachers finanziert werden.
Sie sind in keinem Fall zur Reparatur verpflichtet. Sofern Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist, können Sie sich den im Gutachten festgesetzten Betrag einfach auszahlen lassen. Die ausgeschriebene Mehrwertsteuer der Reparaturkosten wird allerdings nur dann erstattet, wenn das Fahrzeug tatsächlich und nachweisbar instandgesetzt wurde. Sollten Sie sich für die Auszahlung des im Gutachten genannten Betrages entscheiden, wird Ihnen diese ohne Umsatzsteuer auf Ihr Konto überwiesen.
Sollten Sie der Unfallverursacher sein, steht Ihnen selbstverständlich auch ein Sachverständiger zur Seite, der Ihnen ein Gutachten erstellt. Anders als bei dem Geschädigten werden die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie können diese allerdings bei Ihrer Versicherung geltend machen oder die Kosten einfach selber tragen.
Für das Gutachten des Unfallverursachers kommt die Kaskoversicherung auf. Allerdings kann diese im Regelfall ihr Weisungsrecht ausüben, um die Schadenhöhe zu bemessen oder bemessen zu lassen.
Besteht eine Teilschuld beider Unfallparteien, werden auch die Kosten entsprechend aufgeteilt. Dies regelt im Normalfall auch die Versicherung.
Sollten Sie sich als Verursacher für eine Kostenübernahme von Ihrer Versicherung entscheiden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherungsbeitrag ansteigt. Wägen Sie daher immer ab, in welcher Relation die Versicherungskosten ansteigen und ob dies nicht sogar die Summe des Gutachtensübersteigt.
Je nach Unfallausmaß, oder Wert und Alter des Fahrzeuges ist die Anfertigung eines Gutachtens sinnvoll und ratsam. Grundsätzlich sollte ein Gutachten nach jedem Unfall erstellt werden, bei dem Schäden wie Dellen, Kratzer oder Macken ersichtlich sind.
Oftmals übersteigt der Wert eines Gutachtens den zunächst eingeschätzten Unfallschaden, da eine verzogene Achse oder Schäden im Innenraum meist nur durch geprüfte Sachverständige in einer Werkstatt oder mit entsprechendem Werkzeug ersichtlich werden.
Fahren Sie ein altes Auto, welches bereits einige Macken hat und Ihnen fährt jemand auf, ohne dass ein optischer Schaden sichtbar wird, lohnt sich – wenn überhaupt- ein Kostenvoranschlag.
Fahren Sie einen Neuwagen oder ein Leasingfahrzeug, sollten Sie in jedem Fall einen Gutachter die Schadenstelle prüfen lassen, um mögliche Wertverluste auszuschließen.
Achtung: Ihnen stehen nach einem Unfall ggf. weitere Schadensersatzansprüche zu. Das Kfz-Haftpflichtgutachten beziffert ausschließlich den Schaden am Fahrzeug. Sofern Sie weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für einen Anwalt geltend machen möchten, sollten Sie weitere Parteien hinzuziehen. Folgende Schadensersatzansprüche können Sie neben dem Kfz-Gutachten geltend machen:
- Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Auslagenpauschale
- Sachschaden am Fahrzeug
- Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Arztkosten
- Standkosten
- Verdienstausfall
- Finanzierungskosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Haushaltsführungskosten
- Entsorgung
- Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen